Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der Gustav Klein GmbH & Co. KG. Abweichende Bedingungen des Lieferanten/Leistungserbringers, die von der Gustav Klein GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen GK nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten unseren Einkaufsbedingungen sich widersprechende Verkaufsbedingungen entgegenstehen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB (§§ 433 ff) und des HGB (§§ 343 ff) sowie das AGB-Gesetz. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen GK und dem Lieferanten/Leistungserbringer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und enthalten für uns wichtige Informationen wie Auftrags-Nummer, GK-Sachnummer (Warennummer). Diese Informationen sind auf Auftragsbestätigungen und sonstigem Schriftverkehr zu übernehmen. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Für jede Bestellung benötigen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erfolgt keine Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Tagen, sind wir zum Widerruf berechtigt. Mengenunter- bzw. –überschreitungen sind ohne Zustimmung von GK nicht zulässig. Teillieferungen sind möglich, wobei der Lieferant dann die zusätzlich entstehenden Transportkosten zu tragen hat. Sämtliche Materialien wie Zeichnungen, technische Beschreibungen und sonstiges geistiges Eigentum, welche wir dem Lieferanten/Leistungserbringer zur Durchführung des Auftrages überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Lieferzeit und Versand

Die vereinbarten Lieferzeiten und Fristen sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Die Kosten des Transports einschließlich Verpackung, Versicherung und sonstiger Kosten trägt der Lieferer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald der Lieferant annehmen kann, dass die Lieferung ganz oder teilweise nicht zu dem von ihm bestätigten Liefertermin erfolgen kann, hat er dies unter Angaben der Gründe und des voraussichtlichen Liefertermins schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung entbindet ihn jedoch nicht von eventuellen Verpflichtungen, die ihm infolge der Nichteinhaltung des ursprünglichen Termins entstehen.

5. Lieferung

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der Angaben zu unserer Bestellung, zum Artikel und zur Menge enthält. Sind von uns Nachweise zum Ursprungsland gefordert, so sind diese mit allen erforderlichen Angaben zu versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet zur Verfügung zu stellen. Bei Lieferung von Software, die individuell für uns erstellt wurde, ist immer auch das Programm im Quellformat mitzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr des Untergangs erst bei Übernahme der bestellten Ware auf dem GK-Werksgelände auf GK über.

6. Verpackung

Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden ausgeschlossen werden. Verpackungsmaterialien sind nur in den für diesen Zweck erforderlichen Umfang zu verwenden.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind unter Angabe von Bestell- und Warennummer elektronisch zuzusenden (Mailadresse: erp@gustav-klein.com). Rechnungen müssen den Anforderungen der aktuellen Steuergesetze, insbesondere des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Eine Rechnung kann frühestens nach dem Wareneingang zur Zahlung fällig werden. Bei vorzeitigen Lieferungen richtet sich der Fälligkeitstermin nach dem vereinbarten Liefertermin. Gibt es keine gesonderte Vereinbarung zu Zahlungsbedingungen, so nehmen wir Zahlungen folgendermaßen vor: 14 Tage nach Leistungserbringung und Rechnungseingang mit 3 % Skonto oder 30 Tage ohne Abzug. Die Zahlung gilt an demjenigen Tag als geleistet, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag enthält. Die Zahlung bedeutet nicht automatisch eine Anerkennung der Lieferung bzw. Leistung als vertragskonform oder fehlerfrei. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist eine Forderungsabtretung gegen uns an Dritte ausgeschlossen.

8. Umweltschutz und Arbeitssicherheit

Lieferungen und Leistungen müssen den umwelt- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu sind entsprechende Spezifikationen und, falls zutreffend, Sicherheitsdatenblätter mit dem Angebot oder mit dem Lieferschein mitzugeben.

9. Informationspflicht des Lieferanten

Vor Änderungen der Fertigungs-, Prüf-, Qualitätssicherungsverfahren und Spezifikation, die die Einsatzeigenschaften (z.B. Abmessungen, elektrische und physikalische Parameter, Zuverlässigkeit, Lebensdauer, Umweltverträglichkeit, Sicherheit) des Produkts beeinflussen, wird der Lieferant den Besteller so rechtzeitig benachrichtigen, dass dieser prüfen kann, ob sich die Änderungen nachteilig auswirken können. Stellt der Lieferant eine Zunahme der Abweichungen des Produkts fest (Qualitätseinbrüche), wird er den Besteller hierüber und über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich informieren.

10. Mangel und Gewährleistung

Die Durchführung der Wareneingangskontrolle findet nur hinsichtlich äußerlich erkennbarer Schäden und Abweichungen statt. Mängel werden gerügt, sobald diese im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf festgestellt werden. Sie verzichten auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen zu wiederholen. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung können wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz, einen Preisnachlass nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften oder, nach setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten und jeweils zusätzlichen Schadenersatz fordern. In dringenden Fällen sind wir, nach Ihrer vorgehenden Benachrichtigung und Ablauf einer der Situation angemessenen kurzen Nachfrist, berechtigt auf Ihre Kosten die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften Sie im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzlieferung beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung. Der Lieferant ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung und Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Lieferant durch uns erfolgen.

11. Schutzrechte Dritter

Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produkts gegen uns erheben, und erstatten uns die Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

12. Vertraulichkeit

Sie sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten usw., die wir Ihnen zur Angebotserstellung oder zur Fertigung eines Auftrags überlassen haben, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

13. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass mitgeteilte personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutzverordnung – DSGVO) auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet und gespeichert werden.

14. Code of Conduct

Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Grundsätze des GK-Code of Conduct einzuhalten bzw. gleichwertige Verhaltenskodizes anzuwenden. Zudem bestärken wir Sie, die Inhalte des GK-Code of Conduct auch in Ihren Lieferketten durchzusetzen.

Wir behalten uns vor, die Anwendung des Code of Conduct bei Lieferanten systematisch, sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen.

15. Sonstiges

Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift. Gerichtsstand für beide Teile ist das am Sitz des Bestellers zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht, daneben sind wir berechtigt, den allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu wählen. Es gilt maßgeblich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Schongau, 24.05.2022/ne